04.02.2008, Dienstag
Kommentar

Nun hat es der ehemalige Ministerpräsident von Italien, Silvio Berlusconi, tatsächlich geschafft: er wurde im Prozess wegen Bilanzfälschung freigesprochen. Das für sich ist kaum eine Meldung wert, das perfide daran ist jedoch, dass dieser Prozess vor seiner Amtszeit begann. Dann wurde er am 28. Oktober 2002 für die Dauer seiner Regierungstätigkeit unterbrochen. Zeit die Berlusconi dafür nutzte, die Gesetze zu seinen ganz persönlichen Gunsten zu ändern, so wurde der Straftatbestand der Bilanzfälschung auf sein Bestreben hin aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Mit Ende seiner Amtszeit wurde das Verfahren wieder aufgenommen und nun kam es aufgrund der geänderten Gesetzeslage zu einem Freispruch.
Es gibt in Definitionen über Rechtsstaatlichkeit die Formulierung, dass der Staat durch das Rückwirkungsverbot nicht etwas nachträglich unter Strafe stellen kann, was zur Zeit der Tat nicht strafbar war (E. Nass „Der humangerechte Sozialstaat“, S. 15). Im Umkehrschluss müsste das aber auch bedeuten, dass etwas nachträglich unter Strafe gestellt werden kann, was zur Zeit der Tat noch strafbar war, es nun aber nicht mehr ist.
Welche Gesetze wird Belusconi ändern, sollte er tatsächlich nach den nächsten Neuwahlen wieder Ministerpräsident werden? Es wird sich danach richten, wessen er bis dahin noch oder erneut angeklagt sein wird. So laufen noch zwei Verfahren, zum einen wegen der Bildung von schwarzen Kassen und Steuerhinterziehung, zum anderen wegen Bestechung.
Italien ein Staat ohne Rechtssicherheit?