04.02.2008, Dienstag
Kommentar
Nun hat es der ehemalige
Ministerpräsident von Italien, Silvio Berlusconi, tatsächlich
geschafft: er wurde im Prozess wegen Bilanzfälschung
freigesprochen. Das für sich ist kaum eine Meldung wert, das
perfide daran ist jedoch, dass dieser Prozess vor seiner Amtszeit
begann. Dann wurde er am 28. Oktober 2002 für die Dauer seiner
Regierungstätigkeit unterbrochen. Zeit die Berlusconi dafür
nutzte, die Gesetze zu seinen ganz persönlichen Gunsten zu
ändern, so wurde der Straftatbestand der Bilanzfälschung
auf sein Bestreben hin aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Mit Ende
seiner Amtszeit wurde das Verfahren wieder aufgenommen und nun kam es
aufgrund der geänderten Gesetzeslage zu einem Freispruch.
Es
gibt in Definitionen über Rechtsstaatlichkeit die Formulierung,
dass der Staat durch das Rückwirkungsverbot nicht etwas
nachträglich unter Strafe stellen kann, was zur Zeit der Tat
nicht strafbar war (E. Nass „Der humangerechte Sozialstaat“, S.
15). Im Umkehrschluss müsste das aber auch bedeuten, dass etwas
nachträglich unter Strafe gestellt werden kann, was zur Zeit der
Tat noch strafbar war, es nun aber nicht mehr ist.
Welche Gesetze
wird Belusconi ändern, sollte er tatsächlich nach den
nächsten Neuwahlen wieder Ministerpräsident werden? Es wird
sich danach richten, wessen er bis dahin noch oder erneut angeklagt
sein wird. So laufen noch zwei Verfahren, zum einen wegen der Bildung
von schwarzen Kassen und Steuerhinterziehung, zum anderen wegen
Bestechung.
Italien ein Staat ohne Rechtssicherheit?